Beschluss (EU) 2022/368 der Europäischen Zentralbank vom 18. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/2218 zum Verfahren bei Ausnahmen für Mitarbeiter von der Annahme ihres wesentlichen Einflusses auf das Risikoprofil eines beaufsichtigten Kreditinstituts (EZB/2022/6)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2015/2218 (EZB/2015/38) entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32022D0368
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