Beschluss (EU) 2022/392 des Rates vom 3. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union in der Kommission für die Fischerei im Nordpazifik zu vertretenden Standpunkt
Die NPFC ist für die Annahme von Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zuständig, mit denen die Ziele des Übereinkommens erreicht werden sollen. Diese Maßnahmen können für die Union verbindlich werden.
Erwägungsgrund 2 32022D0392
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