Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/691 gilt der Antrag Italiens als zulässig, da es sich bei dem betroffenen Gebiet um einen kleinen Arbeitsmarkt handelt und die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die regionale Wirtschaft haben.
Der Antrag Estlands wird gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 als zulässig betrachtet, da die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf…
Der Antrag Griechenlands wird gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 als zulässig betrachtet, da die Entlassungen schwerwiegende…
Der Antrag Estlands wird gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 als zulässig betrachtet, da die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf…
Der Antrag Spaniens wird gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 als zulässig betrachtet, da die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf…
Der Antrag Spaniens wird gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 als zulässig betrachtet, da die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf…
Der Antrag Irlands wird gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 als zulässig betrachtet, da die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.