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Der Standpunkt, der im Namen der Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation auf jeder Tagung zu vertreten ist, die bis zum 31. März 2022 oder, falls eine weitere Verlängerung vereinbart wird, zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, besteht darin, ein auf einem Konsens beruhendes Ergebnis zu unterstützen, um einen Beschluss zum Abschluss der Überprüfung der Funktionsweise des Beschlusses der WTO-Ministerkonferenz vom 7. Dezember 2013 über die Vereinbarung über Bestimmungen in Bezug auf die Verwaltung von Zollkontingenten für landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß Artikel 2 des Übereinkommens über die Landwirtschaft (WT/MIN(13)/39) und die Nichtanwendung der Nummern 13 bis 15 jenes Beschlusses und des Anhangs B jenes Beschlusses, anzunehmen, wie im Beschlussentwurf im Anhang des Berichts in Dokument G/AG/32 dargelegt, das dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Der Standpunkt, der auf der Tagung des Allgemeinen Rates der Welthandelsorganisation (im Folgenden „Allgemeiner Rat der WTO“) auf seiner Tagung im Dezember 2019…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rat der Weltzollorganisation (WZO) bei seinen Tagungen im Juni 2022 zu vertreten ist, besteht darin, die Entwürfe zur…
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertreten ist, ist jener, dass ein Antrag auf Verlängerung…
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertreten ist, ist jener, dass ein Antrag auf Verlängerung…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertreten ist, besteht in der Unterstützung des Antrags der Vereinigten…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) auf seiner Tagung im Dezember 2020 oder auf einer späteren Tagung im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.