Erwägungsgrund 1 32020D2026
Das Übereinkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation von 1994 (im Folgenden „WTO-Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss 94/800/EG des Rates am 22. Dezember 1994 geschlossen und trat am 1. Januar 1995 in Kraft.