Art. 3 32022D0781BESCHLUSS (EU) 2022/781 DES RATES vom 16. Mai 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32021D0463BESCHLUSS (EU) 2021/463 DES RATES vom 9. März 2021 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR eingesetzten Verwaltungsausschuss in Bezug auf die Änderungen jenes Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32022D0014BESCHLUSS (EU) 2022/14 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses, im Rahmen von Artikel 15 des Protokolls über den Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung vom Lande aus und Tätigkeiten (LBS-Protokoll) regionale Pläne über die Behandlung von kommunalem Abwasser und über Klärschlammmanagement anzunehmen, im Namen der Union zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32022D0982BESCHLUSS (EU) 2022/982 DES RATES vom 16. Juni 2022 über die Vorlage — im Namen der Europäischen Union — von Vorschlägen zur Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) im Hinblick auf die 19. Konferenz der Vertragsparteien des CITES und zur Aufnahme einer Art in Anhang III des CITES
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32022D0011BESCHLUSS (EU) 2022/11 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses zur Änderung der Anhänge I, II, III und IV und des Anhangs VII Abschnitt A des Protokolls zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung durch die Erforschung und Nutzung des Festlandsockels, des Meeresbodens und des Meeresuntergrunds (Offshore-Protokoll) im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32022D2489BESCHLUSS (EU) 2022/2489 DES RATES vom 25. November 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 42. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Übereinkommen von Bern) zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.