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Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rahmen der fünften Tagung der COP des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber (im Folgenden „Übereinkommen“) zu vertretende ist, besteht in der Unterstützung der Annahme eines Beschlusses zur Änderung der Anlage A dieses Übereinkommens, der — mit dem Besitzstand der Union vereinbar ist oder — mit dem Beschluss (EU) 2021/727 vereinbar ist oder — darauf abzielt, den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung der Kategorien quecksilberhaltiger Lampen zu unterstützen, auf die die Region Afrika in ihrer Vorlage gemäß Artikel 4 Absatz 7 des Übereinkommens Bezug genommen hat und für die die Anträge auf Verlängerung der Ausnahmen für die Verwendung von Quecksilber gemäß der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates abgelehnt wurden, oder — darauf abzielt, den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Dentalamalgam zu unterstützen.
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber (im Folgenden…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zu vertreten ist,…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rahmen der fünften Tagung der COP des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber zu vertreten ist, besteht in der…
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber (im Folgenden…
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der ersten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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