Erwägungsgrund 3 32022D0574
Am 21. Juni 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/1025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/809 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen erlassen, mit dem dessen Durchführungszeitraum bis zum 25. April 2022 verlängert wurde.