Erwägungsgrund 4 32022D0574
Am 15. Februar 2022 hat das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (United Nations Office for Disarmament Affairs, UNODA), das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2017/809 genannten Projekte zuständig ist, um eine weitere Verlängerung des Durchführungszeitraums jenes Beschlusses um zehn Monate ersucht. Durch die beantragte Verlängerung wäre das UNODA in der Lage, die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen weiterhin bei der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu unterstützen, weiter zu einer laufenden umfassenden Überprüfung beizutragen, den gemäß Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzten Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bis zum Ende seines bis zum 30. November 2022 verlängerten Mandats weiterhin zu unterstützen und die Verluste durch aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht durchgeführte Projekte abzufedern.