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Mit dem 8. UAP sollten die Ziele des europäischen Grünen Deals im Einklang mit dem langfristigen Ziel unterstützt werden, bis spätestens 2050 innerhalb der Belastungsgrenzen des Planeten gut zu leben, was bereits im 7. UAP festgelegt wurde. Das 8. UAP geht als das allgemeine Umweltaktionsprogramm der Union mit einer Laufzeit bis 2030 über den europäischen Grünen Deal hinaus. Mit den vorrangigen Zielen des 8. UAP wird eine Richtung für die Politik der Union vorgegeben, die auf den Verpflichtungen der Strategien und Initiativen des europäischen Grünen Deals aufbaut, aber nicht darauf beschränkt ist, etwa auf der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit und dem Null-Schadstoff-Aktionsplan.
Mit diesem Beschluss wird ein allgemeines Umweltaktionsprogramm für die Zeit bis zum 31. Dezember 2030 (im Folgenden „8. Umweltaktionsprogramm“ oder „8. UAP“)…
Das 8. UAP bildet die Grundlage für die Erreichung der umwelt- und klimabezogenen Ziele, die in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihren SDG festgelegt…
Das 8. UAP hat das langfristige vorrangige Ziel, dass die Menschen spätestens bis 2050 innerhalb der Belastungsgrenzen des Planeten gut in einer Wirtschaft des…
Das 7. UAP lief am 31. Dezember 2020 aus und gemäß dem darin genannten Artikel 4 Absatz 3 musste die Kommission gegebenenfalls rechtzeitig einen Vorschlag für…
Nach Maßgabe von Artikel 192 Absatz 3 Unterabsatz 1 AEUV beschließen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren…
Wesentlich ist, dass die prioritären Ziele der Union für 2020 für 2020 festgelegt werden, und zwar im Einklang mit einer eindeutigen langfristigen Perspektive…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.