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Entsprechend der Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2020 mit dem Titel „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit — Für eine schadstofffreie Umwelt“ sollten mit dem 8. UAP die Bemühungen der Union zur Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Chemikalien durch internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften in bilateralen, regionalen und multilateralen Gremien sowie in Zusammenarbeit mit Drittländern unterstützt werden. Die Union wird im Einklang mit völkerrechtlichen Verpflichtungen sicherstellen, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht für den Export hergestellt werden, erforderlichenfalls auch durch Änderung einschlägiger Rechtsvorschriften.
Diese Verordnung wird auch zur Verwirklichung der allgemeinen Umweltziele der Union beitragen. Das mit dem Beschluss (EU) 2022/591 des Europäischen Parlaments…
Um die Entwicklung einer umfassenden Wissensbasis über Chemikalienexposition und -toxizität im Einklang mit dem allgemeinen Umweltaktionsprogramm der Union für…
Informationsaustausch, gemeinsame Verantwortung und Zusammenarbeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten sowie Drittländern sollten zur Gewährleistung…
Die Kommission prüft gegebenenfalls in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Agentur unter Berücksichtigung der im Dokument zur Unterstützung des…
Das 7. UAP lief am 31. Dezember 2020 aus und gemäß dem darin genannten Artikel 4 Absatz 3 musste die Kommission gegebenenfalls rechtzeitig einen Vorschlag für…
Mit dem 8. UAP sollten die Ziele des europäischen Grünen Deals im Einklang mit dem langfristigen Ziel unterstützt werden, bis spätestens 2050 innerhalb der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.