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Der LSO der betreffenden Kommissionsdienststelle erstellt für jeden besonders geschützten Bereich seines Zuständigkeitsbereichs sicherheitsbezogene Betriebsverfahren.
Der LSO stellt sicher, dass die sicherheitsbezogenen Betriebsverfahren folgende Anforderungen enthalten:
Nur Bediensteten, die über eine gültige Sicherheitsermächtigung verfügen und nachweislich Zugang zu Dokumenten des Geheimhaltungsrads CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder höher haben müssen, wird während der Bürozeiten unbegleiteter Zugang zu einem besonders geschützten Bereich gewährt;
der unbegleitete Zugang zu einem besonders geschützten Bereich außerhalb der Bürozeiten wird nur dem LSO der Dienststelle, dem (den) RCO des besonders geschützten Bereichs, ihren Stellvertretern und ermächtigten Bediensteten der Direktion Sicherheit der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit gewährt;
Aufzeichnungs- und Kommunikationsgeräte wie Mobiltelefone, Computer, Kameras oder andere intelligente Geräte sind in besonders geschützten Bereichen ohne vorherige Genehmigung durch die Sicherheitsstelle der Kommission nicht gestattet; jede Ausnahme ist vorab bei der Sicherheitsstelle der Kommission zu beantragen; der LSO fungiert als Kontaktstelle;
das gesamte interne oder externe Personal, das Zugang zu einem besonders geschützten Bereich benötigt, aber die unter Buchstabe a genannten Kriterien nicht erfüllt, wird von einem dazu ermächtigten Bediensteten jederzeit begleitet und überwacht; jeder derartige Zugang zu einem besonders geschützten Bereich ist in einem Logbuch am Eingang des besonders geschützten Bereichs zu erfassen;
der LSO stellt sicher, dass die Einbruchmeldeanlagen zur Überwachung eines besonders geschützten Bereichs jederzeit scharf geschaltet sind und ordnungsgemäß funktionieren, und verwaltet alle damit zusammenhängenden Passwörter, Schlüssel, PINs oder andere Zugangs- und Authentifizierungsmechanismen;
Alarme in einem besonders geschützten Bereich werden der Direktion Sicherheit der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit gemeldet, die unverzüglich den LSO benachrichtigt;
der LSO der Dienststelle, in der sich der besonders geschützte Bereich befindet, führt Aufzeichnungen über jede Intervention nach einem Alarm oder Sicherheitsvorfall;
es müssen Verfahren für den Alarmfall oder andere Notfallsituationen innerhalb des besonders geschützten Bereichs vorhanden sein, einschließlich Verfahren für die Evakuierung des Personals und der Gewährleistung einer raschen Reaktion eines Notfallteams unter der Aufsicht der Sicherheitsstelle der Kommission und gegebenenfalls externer Notfalldienste;
der LSO meldet der Sicherheitsstelle der Kommission unverzüglich jede Sicherheitsverletzung innerhalb eines besonders geschützten Bereichs oder im Zusammenhang mit einem solchen Bereich, um eine angemessene Reaktion festzulegen;
einzelne Büros, Räume und Panzerschränke innerhalb eines besonders geschützten Bereichs sind stets abzuschließen, wenn sie unbeaufsichtigt bleiben;
das Personal darf sich in den Gängen oder anderen gemeinsam genutzten Räumlichkeiten des besonders geschützten Bereichs nicht über Verschlusssachen unterhalten, wenn sich unbefugte Personen in der Nähe befinden.