Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Kommunikations- und Informationssysteme in der Kommission sind im Beschluss (EU, Euratom) 2017/46 der Kommission festgelegt, insbesondere in Artikel 3 über die Grundsätze für die IT-Sicherheit in der Kommission und in Artikel 9 über die Systemeigner.