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Der LSO unterstützt den Dienststellenleiter bei der Erstellung von Notfallplänen für die Evakuierung und Vernichtung von EU-VS; die Grundlage hierfür bieten die Leitlinien der HR.DS.
Der LSO stellt sicher, dass die gesamte für die Durchführung der in Absatz 1 genannten Pläne erforderliche Ausrüstung leicht zugänglich und stets betriebsbereit ist.
Der LSO überprüft zusammen mit den in den Plänen nach Absatz 1 genannten Beamten mindestens alle zwölf Monate den Stand der Pläne und ergreift die zu ihrer Aktualisierung erforderlichen Maßnahmen.