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TEMPEST-Sicherheitsmaßnahmen sind zum Schutz von Kommunikations- und Informationssystemen, in denen Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL“ oder höher bearbeitet werden, zu treffen und können für Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „RESTREINT UE/EU RESTRICTED“ getroffen werden.
Die TEMPEST-Stelle ist für die Genehmigung der Maßnahmen zuständig, die zum Schutz vor Kompromittierungen von EU-VS durch unbeabsichtigte elektronische Abstrahlung ergriffen werden.
Auf Ersuchen eines Systemeigners eines Kommunikations- und Informationssystems, in dem EU-VS bearbeitet werden, gibt die TEMPEST-Stelle Spezifikationen für TEMPEST-Sicherheitsmaßnahmen heraus, die für den Geheimhaltungsgrad der Informationen angemessen sind.
Die TEMPEST-Stelle führt während der Akkreditierung von besonders geschützten Bereichen und von Kommunikations- und Informationssystemen für die Bearbeitung von EU-VS des Geheimhaltungsgrades „CONFIDENTIAL UE/EU CONFIDENTIAL“ oder höher entsprechende technische Überprüfungen durch und stellt nach erfolgreicher Überprüfung eine TEMPEST-Bescheinigung aus.
Eine TEMPEST-Bescheinigung enthält mindestens folgende Angaben:
das Datum der Überprüfung;
eine Beschreibung der TEMPEST-Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich der Pläne der Räumlichkeiten;
das Gültigkeitsdatum der Bescheinigung;
jegliche Änderungen, die die Bescheinigung außer Kraft setzen;
die Unterschrift der TEMPEST-Stelle.
Ein LSO bzw. ein Organisator einer vertraulichen Sitzung in Abstimmung mit dem LSO kann die TEMPEST-Stelle auffordern, die Sitzungssäle zu überprüfen, um sicherzustellen, dass diese technisch abgesichert sind.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.