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Die Krypto-Verteilungsstelle ist dafür zuständig, das zum Schutz von EU-VS verwendete kryptografische Material (hauptsächlich Verschlüsselungsausrüstung, kryptografische Schlüssel, Zertifikate und zugehörige Authentifikatoren) an folgende Stellen zu verteilen:
Nutzer oder Dienststellen innerhalb der Kommission bei Kommunikations- und Informationssystemen, die von externen Parteien verwaltet werden;
Nutzer oder Organisationen außerhalb der Kommission bei Kommunikations- und Informationssystemen, die von der Kommission verwaltet werden.
Die Krypto-Verteilungsstelle kann die Verteilung von kryptografischem Material an Dritte gemäß Artikel 17 Absatz 3 des Beschlusses 2015/443 an andere Dienststellen übertragen.
Die Krypto-Verteilungsstelle gewährleistet die Übermittlung des gesamten kryptografischen Materials über sichere Kanäle, die Schutz vor Manipulationen bieten und einen Nachweis etwaiger Manipulationen liefern; dabei gelten die Sicherheitsvorschriften für den Geheimhaltungsgrad der EU-VS, die durch dieses Material geschützt werden.
Die Krypto-Verteilungsstelle berät den LSO und gegebenenfalls den LISO jeder Kommissionsdienststelle, die an der Erstellung, Verbreitung oder Verwendung des kryptografischen Materials beteiligt ist.
Die Krypto-Verteilungsstelle stellt sicher, dass geeignete sicherheitsbezogene Betriebsverfahren für den Verteilungsprozess festgelegt werden.
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