Erwägungsgrund 6 32022D0640
In Artikel 36 Absatz 7 des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/444 sind eine Reihe zusätzlicher sicherheitsbezogener Funktionen festgelegt, die von der Sicherheitsstelle der Kommission wahrzunehmen sind. Die Aufgaben im Zusammenhang mit diesen Funktionen sind Gegenstand des vorliegenden Beschlusses.