Art. 10 32022D0640
Die für den Betrieb des jeweiligen Informations- und Kommunikationssystems zuständige Stelle für Informationssicherung hat folgende Aufgaben:
Erstellung der Sicherheitsdokumentation im Einklang mit den Sicherheitskonzepten und -leitlinien, insbesondere Ausarbeitung des Sicherheitsplans, der mit dem System zusammenhängenden sicherheitsbezogenen Betriebsverfahren und der kryptografischen Dokumentation im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens für das Kommunikations- und Informationssystem;
Mitwirkung bei der Auswahl und Prüfung der systemspezifischen technischen Sicherheitsmaßnahmen, -vorrichtungen und -software mit dem Ziel, deren Implementierung zu übernehmen und zu gewährleisten, dass sie im Einklang mit der einschlägigen Sicherheitsdokumentation sicher installiert, konfiguriert und gewartet werden;
Mitwirkung bei der Auswahl der TEMPEST-Sicherheitsmaßnahmen und -vorrichtungen, sofern dies im Sicherheitsplan verlangt wird, und — in Zusammenarbeit mit der TEMPEST-Stelle — Gewährleistung, dass sie sicher installiert und gewartet werden;
Überwachung der Implementierung und Anwendung der sicherheitsbezogenen Betriebsverfahren für den Betrieb des Systems;
Management und Handhabung von kryptografischen Produkten in Zusammenarbeit mit der Krypto-Verteilungsstelle zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von kryptografischem Material und der Kontrolle unterliegendem Material sowie erforderlichenfalls Gewährleistung der Generierung kryptografischer Variablen;
Durchführung von Sicherheitsanalysen, -überprüfungen und -tests, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung der von der Sicherheitsakkreditierungsstelle verlangten einschlägigen Risikoberichte;
Durchführung von für das Kommunikations- und Informationssystem spezifischen Schulungen in Bezug auf Informationssicherung;
Implementierung und Durchführung von für das Kommunikations- und Informationssystem spezifischen Sicherheitsmaßnahmen.