Beschluss (EU) 2017/1243 des Rates vom 29. Mai 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der 98. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses und der 71. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Hinblick auf die Verabschiedung von Änderungen der SOLAS-Regeln II-1/23 und II-2/9.4.1.3, der internationalen Codes von 1994 und 2000 für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, des Internationalen Rettungsmittel-Codes und des Anhangs V der MARPOL-Anlage VI zu vertretenden Standpunkt
Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (im Folgenden „MEPC“) der IMO hat auf seiner 70. Tagung Änderungen des Anhangs V der Anlage VI des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (im Folgenden „MARPOL-Anlage VI“) bezüglich der Informationen vereinbart, die auf dem Tanklieferschein (im Folgenden „BFDN“) vermerkt werden können. Diese Änderungen werden voraussichtlich auf der 71. Tagung des MEPC im Juli 2017 verabschiedet.
Erwägungsgrund 3 32017D1243
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