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Gemäß Artikel 59 Absatz 7 des Beschlusses (GASP) 2021/509 geht der Unterstützung von Maßnahmen im Rahmen dieser Unterstützungsmaßnahme ein Antrag der Kommission der AU als Begünstigter der Unterstützungsmaßnahme (im Folgenden „Begünstigter“) voraus.
Im Anschluss an einen Antrag gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels legt der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) nach einer Anhörung des gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 ernannten Verwalters für Unterstützungsmaßnahmen (im Folgenden „Verwalter für Unterstützungsmaßnahmen“) in Bezug auf Fragen der finanziellen Abwicklung dem PSK eine Empfehlung zur Prüfung und Billigung vor, in der die vorgeschlagene Unterstützung, einschließlich ihres Haushaltsplans und des Rechtsträgers oder der Rechtsträger, der oder die aus den in Artikel 5 Absatz 2 des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Rechtsträgern für die Durchführung der Unterstützung ausgewählt wurde bzw. wurden, und Erwägungen zu Konfliktsensibilität und Risikoanalysen, sowie gegebenenfalls Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle nach Artikel 6 des vorliegenden Beschlusses dargelegt werden.
Jeglicher Unterstützung für eine Maßnahme im Rahmen eines allgemeinen Programms muss ein Antrag des Begünstigten vorausgehen; außerdem ist die vorherige Prüfung…
Im Anschluss an einen Antrag gemäß Artikel 1 legt der Hohe Vertreter nach einer Anhörung des gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 ernannten Verwalters für…
Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) trifft mit dem Begünstigten die notwendigen Vereinbarungen, um…
Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) trifft mit dem Begünstigten die notwendigen Vereinbarungen, um…
Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) trifft mit dem Begünstigten die notwendigen Vereinbarungen, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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