Erwägungsgrund 3 32022D0667
Der Rat stellt fest, dass die Partnerschaft Afrika-EU für Frieden und Sicherheit im Rahmen der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU weiterhin von strategischer Bedeutung ist; dies gilt insbesondere für den Kooperationsrahmen, der mit der Friedensfazilität für Afrika eingerichtet wurde, und die führende Rolle der Afrikanischen Union (AU) bei der Erhaltung des Friedens und der Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent, die in Artikel 16 des Protokolls betreffend die Einrichtung des Friedens- und Sicherheitsrates der AU festgelegt ist. Der Rat ist weiterhin entschlossen, die Kapazitäten der AU in diesem Bereich aufzubauen, Unterstützung für Friedensunterstützungsoperationen unter afrikanischer Führung zu leisten und die Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur im Einklang mit der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Afrikanischen Union vom 23. Mai 2018 über Frieden, Sicherheit und Governance bis zur Erreichung der vollen Einsatzbereitschaft zu stärken; zudem will er bestehende Kooperationsmechanismen erhalten und insbesondere weiter einen integrierten Ansatz verfolgen, der auf Partnerschaft, Konsultation und einer engeren strategischen Koordinierung beruht.