Erwägungsgrund 3 32022D0848
Am 9. Februar 2022 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in seiner Funktion als Durchführungsstelle die Union darum ersucht, eine Verlängerung des Zeitraums für die Durchführung des Beschlusses (GASP) 2020/1464 aufgrund der Herausforderungen durch die anhaltende COVID-19-Pandemiekrise auf 36 Monate bis zum 30. November 2023 zu genehmigen.