Erwägungsgrund 5 32022D0848
Die in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2020/1464 genannten Tätigkeiten, einschließlich der beiden durch den vorliegenden Ratsbeschluss hinzugefügten Veranstaltungen, können bis zum 30. November 2023 ohne jeden zusätzlichen Finanzmittelbedarf fortgesetzt werden.