Erwägungsgrund 3 32018D1733BESCHLUSS (EU) 2018/1733 DER KOMMISSION vom 14. November 2018 zur Genehmigung der Änderung des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und Peru andererseits
Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens sollte daher geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32020D1301BESCHLUSS (EU) 2020/1301 DER KOMMISSION vom 17. September 2020 zur Genehmigung der Änderung des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und Peru andererseits
Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens sollte daher geändert werden.
Erwägungsgrund 8 32016D1790Daher sollten die Artikel 1 bis 15 und die Anlagen 1 und 2 des Übereinkommens entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32017D0813BESCHLUSS (EU) 2017/813 DES RATES vom 12. Oktober 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss EU-Chile zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Ersetzung von Anhang III Anlage II des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits
Um diesen Änderungen im Abkommen Rechnung zu tragen, muss Anhang III Anlage II des Abkommens geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32016L2309RICHTLINIE (EU) 2016/2309 DER KOMMISSION vom 16. Dezember 2016 zur vierten Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang I Abschnitt I.1, Anhang II Abschnitt II.1 und Anhang III Abschnitt III.1 der Richtlinie 2008/68/EG sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32010L0061RICHTLINIE 2010/61/EU DER KOMMISSION vom 2. September 2010 zur erstmaligen Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang I Abschnitt I.1, Anhang II Abschnitt II.1 und Anhang III Abschnitt III.1 der Richtlinie 2008/68/EG sollten daher entsprechend geändert werden.