Erwägungsgrund 9 32022D0884
Der Europäische Rat ist auf seiner Tagung vom 30. und 31. Mai 2022 übereingekommen, sich baldmöglichst erneut mit der Frage dieser vorübergehenden Ausnahme für über Pipelines geliefertes Rohöl zu befassen.
Der Europäische Rat ist auf seiner Tagung vom 30. und 31. Mai 2022 übereingekommen, sich baldmöglichst erneut mit der Frage dieser vorübergehenden Ausnahme für über Pipelines geliefertes Rohöl zu befassen.