Erwägungsgrund 4 32022D0886
Die Ziele des Abkommens bestehen darin, einen dauerhaften Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Union und den Färöern zu schaffen und die Bedingungen für die Teilnahme der Färöer an den Programmen der Union festzulegen, die den Färöern nach den im Abkommen festgelegten Basisrechtsakten zur Einrichtung von Programmen der Union zur Teilnahme offenstehen. Im Rahmen des Abkommens wird die Union Kooperationsmaßnahmen mit den Färöern im Sinne von Artikel 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union durchführen. Gemäß Artikel 3 des Abkommens sind die spezifischen Bedingungen für die Teilnahme der Färöer an Programmen oder Tätigkeiten der Union von der Annahme von Protokollen abhängig.