Erwägungsgrund 9 32022D0886
Damit eine ununterbrochene Zusammenarbeit zwischen der Union und den Färöern im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Innovation gewährleistet ist und die Teilnahme der Färöer am Programm „Horizont Europa“ ab dem Beginn des Programms ermöglicht wird, sollte das Abkommen rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —