Beschluss (EU) 2022/886 des Rates vom 16. Mai 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Färöer andererseits über die Teilnahme der Färöer an Programmen der Union
Die Färöer erfüllen die Kriterien des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/695.
Erwägungsgrund 6 32022D0886
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