Erwägungsgrund 7 32022D0886
Das Abkommen genügt Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/695, nach dem die Assoziierung von Drittländern mit dem Programm „Horizont Europa“ gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe d jener Verordnung den Anforderungen entsprechen muss, die in einer Vereinbarung über die Teilnahme eines solchen Landes oder Gebiets an Unionsprogrammen vorgesehen sind, sofern die Vereinbarung gewährleistet: dass die Beiträge des an Unionsprogrammen teilnehmenden Drittlands in einem ausgewogenen Verhältnis zum Nutzen für das Land stehen; die Bedingungen für die Teilnahme an den Unionsprogrammen, einschließlich der Berechnung der finanziellen Beiträge zu einzelnen Programmen, und ihre Verwaltungskosten festlegt; dem Drittland keine Entscheidungsbefugnis in Bezug auf das Unionsprogramm einräumt; und die Rechte der Union, eine wirtschaftliche Haushaltsführung sicherzustellen und die finanziellen Interessen der Union zu schützen, garantiert.