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Die Ziele des Abkommens bestehen darin, einen dauerhaften Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Union und den Färöern zu schaffen und die Bedingungen für die Teilnahme der Färöer an den Programmen der Union festzulegen, die den Färöern nach den im Abkommen festgelegten Basisrechtsakten zur Einrichtung von Programmen der Union zur Teilnahme offenstehen. Im Rahmen des Abkommens wird die Union Kooperationsmaßnahmen mit den Färöern im Sinne von Artikel 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union durchführen. Gemäß Artikel 3 des Abkommens sind die spezifischen Bedingungen für die Teilnahme der Färöer an Programmen oder Tätigkeiten der Union von der Annahme von Protokollen abhängig.
Die Ziele des Abkommens bestehen darin, einen dauerhaften Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Union und Neuseeland zu schaffen und die Bedingungen für…
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Färöer andererseits über die Teilnahme…
Im Hinblick auf die Schaffung eines dauerhaften Rahmens für die Zusammenarbeit zwischen der Union und Kanada legt das Abkommen die Bedingungen für die Teilnahme…
Am 13. Juli 2021 hat der Rat die Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Union mit den Färöern mit dem Ziel der Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Färöer andererseits über die Teilnahme der Färöer an Programmen der Union (im…
Im Anschluss an Verhandlungen haben die Union und die Landesregierung der Färöer vereinbart, gewisse Bestimmungen der Protokolle des Abkommens, und zwar…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.