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Die von der Russischen Föderation vorgeschlagenen Änderungen des Artikels 6 Absatz 2 des Übereinkommens sollten von der Union nicht unterstützt werden, da die Änderungen nicht dazu beitragen würden, die Probleme zu lösen, die die Union für das Funktionieren des Verfahrens der „vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung“ des Übereinkommens als vorrangig erachtet. Hinzu kommt, dass Änderungen des Wortlauts des Übereinkommens einen langwierigen und schwierigen Prozess durchlaufen müssen, um in Kraft zu treten, und es erscheint unverhältnismäßig, einen solchen Prozess für eine Änderung einzuleiten, die nur einen geringen bzw. keinen Mehrwert hat.
Die Union sollte den Vorschlag der Russischen Föderation zur Änderung des Artikels 6 Absatz 2 des Übereinkommens nicht unterstützen. Eine Unterstützung würde…
Die Union unterstützt nicht die von der Russischen Föderation vorgeschlagenen Änderungen des Artikels 6 Absatz 2 des Übereinkommens.
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der…
Um die Billigung von Änderungen der Anhänge des Abkommens, die vom Gemeinsamen Ausschuss anzunehmen sind, zu erleichtern und zu vermeiden, dass die Union…
Den Vorschlag zur Änderung der Anlage IV und bestimmter Einträge in den Anlagen II und IX sollte die Union weiterhin unterstützen. Um zu einem Konsens über…
Eine etwaige Ablehnung des Vorschlags zur Änderung des Übereinkommens stünde dem Ziel der Union, das Übereinkommen zu modernisieren, entgegen und würde damit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.