Erwägungsgrund 4 32023D1165
Da in der Zahlungsbilanz Moldaus für 2023 eine erhebliche Außenfinanzierungslücke verbleibt, die die vom IWF und anderen multilateralen Einrichtungen zur Verfügung gestellten Mittel übersteigt, ist es notwendig, die Moldau im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2022/563 gewährte Makrofinanzhilfe der Union aufzustocken. Diese Aufstockung wird unter den derzeitigen außergewöhnlichen Umständen als angemessene Reaktion auf das Ersuchen Moldaus um Unterstützung der wirtschaftlichen Stabilisierung in Verbindung mit dem IWF-Programm angesehen. Die Makrofinanzhilfe der Union würde die wirtschaftliche Stabilisierung und die Strukturreformagenda Moldaus in Ergänzung der im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung mit dem IWF bereitgestellten Mittel unterstützen.