Erwägungsgrund 6 32023D1165
Die Aufstockung der Makrofinanzhilfe der Union sollte an zusätzliche wirtschaftspolitische Auflagen geknüpft werden, die in die bestehende Grundsatzvereinbarung aufzunehmen sind, die folglich entsprechend geändert werden muss. Darüber hinaus ist es notwendig, die finanziellen Bedingungen der Makrofinanzhilfe der Union in einem Addendum zur Darlehensvereinbarung und zur Zuschussvereinbarung, die am 22. Juni 2022 von der Kommission und Moldau unterzeichnet wurden, im Einzelnen festzulegen.