Erwägungsgrund 5 32023D1165
Die Höhe der aufgestockten Makrofinanzhilfe der Union wird auf der Grundlage einer aktualisierten quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs Moldaus festgesetzt, wobei die Möglichkeiten des Landes, sich mit eigenen Mitteln zu finanzieren, und insbesondere die ihm zur Verfügung stehenden Währungsreserven berücksichtigt werden. Bei der Festlegung der Höhe der Finanzhilfe werden auch erwartete finanzielle Beiträge multilateraler Geber, einschließlich des IWF und der Weltbank, und die Notwendigkeit einer angemessenen Lastenverteilung zwischen der Union und anderen Gebern ebenso berücksichtigt wie der bereits bestehende Einsatz anderer Außenfinanzierungsinstrumente der Union in Moldau und der Mehrwert des gesamten Engagements der Union.