Art. 2 32021D1796BESCHLUSS (EU) 2021/1796 DES RATES vom 28. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union in der durch das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks eingesetzten Kommission in Bezug auf einen Beschluss zur Einrichtung des Meeresschutzgebiets Nordatlantikstrom und Evlanov-Tiefseeberg (NACES-Meeresschutzgebiet) und eine Empfehlung für die Bewirtschaftung des NACES-Meeresschutzgebiets zu vertretenden Standpunkt
Präzisierungen des in Artikel 1 genannten Standpunkts können von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die auf der 24. Tagung der…
Art. 2 32025D1259BESCHLUSS (EU) 2025/1259 DES RATES vom 19. Juni 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der durch das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks eingesetzten Kommission auf deren 28. Tagung zu vertreten ist
Präzisierungen des in Artikel 1 genannten Standpunkts können von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die auf der 28. Tagung der…
Art. 2 32025D2258BESCHLUSS (EU) 2025/2258 DES RATES vom 31. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der sechsten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber hinsichtlich der Annahme von Beschlüssen zur Änderung der Anhänge A und B des Übereinkommens in Bezug auf mit Quecksilber versetzte Produkte und Herstellungsprozesse, bei denen Quecksilber oder Quecksilberverbindungen verwendet werden, zu vertreten ist
Präzisierungen des Standpunkts gemäß Artikel 1 können von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die auf der sechsten Tagung der…
Art. 3 32024D2669BESCHLUSS (EU) 2024/2669 DES RATES vom 26. September 2024 über die Vorlage — im Namen der Europäischen Union — eines Vorschlags zur Änderung der Anhänge II und III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume und über den im Namen der Union auf der 44. Tagung des Ständigen Ausschusses dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Präzisierungen des in Artikel 2 genannten Standpunkts können von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die sich auf der 44. Tagung…
Art. 2 32025D0869BESCHLUSS (EU) 2025/869 DES RATES vom 14. April 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 17. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung im Zusammenhang mit bestimmten Änderungen des Übereinkommens und seiner Anlagen zu vertreten ist
Präzisierungen des Standpunkts gemäß Artikel 1 können von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die auf der 17. Tagung der…