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Am 20. März 2023 kam der Rat überein, eine weitere Anhebung der finanziellen Gesamtobergrenze der Fazilität um 3 500 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) zu prüfen. Bei der Umsetzung dieser Anhebung sollten der Gesamtumfang und die Berechenbarkeit der Fazilität und ihr langfristiger Finanzierungsbedarf für Unterstützungsmaßnahmen, mit denen sowohl letale als auch nichtletale Ausrüstung bereitgestellt wird, Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beachtet werden. Außerdem ist bei der Anhebung die für 2023 vereinbarte Obergrenze für Zahlungen einzuhalten. Der Beschluss (GASP) 2021/509 sollte daher entsprechend geändert werden —
Der Rat vereinbarte am 12. Dezember 2022, dass die finanzielle Gesamtobergrenze der Europäischen Friedensfazilität (im Folgenden „Fazilität“) für die Jahre…
Der Rat vereinbarte am 12. Dezember 2022, dass die finanzielle Gesamtobergrenze der Europäischen Friedensfazilität (im Folgenden „Fazilität“) für die Jahre…
Die finanzielle Obergrenze der Fazilität sollte daher um einen Betrag von 5 000 Mio. EUR (zu laufenden Preisen) angehoben werden, der dem Zweck dient, den…
Bei der Umsetzung der angehobenen finanziellen Obergrenze der Fazilität sollte die für 2024 vereinbarte Obergrenze für Zahlungen eingehalten und in einer Weise…
In seinen Schlussfolgerungen vom 19. November 2018 zu Sicherheit und Verteidigung im Kontext der Globalen Strategie der EU hat der Rat festgestellt, dass die…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. bis zum 21. Juli 2020 erklärt, dass eine Europäische Friedensfazilität als haushaltsexternes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.