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Bei der Umsetzung der angehobenen finanziellen Obergrenze der Fazilität sollte die für 2024 vereinbarte Obergrenze für Zahlungen eingehalten und in einer Weise gestaltet werden, die mit den in den Erwägungsgründen 8 bis 14 des vorliegenden Beschlusses dargelegten Schlüsselelementen und Modalitäten im Einklang steht.
Die finanzielle Obergrenze für die Durchführung der Fazilität beträgt für den Zeitraum 2021 bis 2027 17 040 000 000 EUR zu laufenden Preisen.
Am 20. März 2023 kam der Rat überein, eine weitere Anhebung der finanziellen Gesamtobergrenze der Fazilität um 3 500 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) zu prüfen.…
Der Rat vereinbarte am 12. Dezember 2022, dass die finanzielle Gesamtobergrenze der Europäischen Friedensfazilität (im Folgenden „Fazilität“) für die Jahre…
Der Rat vereinbarte am 12. Dezember 2022, dass die finanzielle Gesamtobergrenze der Europäischen Friedensfazilität (im Folgenden „Fazilität“) für die Jahre…
Um die Obergrenzen der Mittel für die Zahlungen des Mehrjährigen Finanzrahmens einzuhalten, sollte eine Obergrenze für Zahlungen festgelegt werden, die der…
Um die Obergrenzen der Mittel für Zahlungen des Mehrjährigen Finanzrahmens für 2022 und 2023 einzuhalten, sollte für diese Jahre eine Obergrenze für Zahlungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.