Erwägungsgrund 4 32023D1313
Im Einklang mit Artikel 14.53 Absatz 3 des Abkommens empfahl der Ausschuss „Geistiges Eigentum“ dem Gemischten Ausschuss am 12. Juni 2023, Anhang 14-B des Abkommens entsprechend zu ändern.
Im Einklang mit Artikel 14.53 Absatz 3 des Abkommens empfahl der Ausschuss „Geistiges Eigentum“ dem Gemischten Ausschuss am 12. Juni 2023, Anhang 14-B des Abkommens entsprechend zu ändern.