Erwägungsgrund 4 32023D0133
Gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 setzt sich der Auswahlausschuss aus zwölf Personen zusammen, die aus dem Kreis ehemaliger Mitglieder des Gerichtshofs und des Rechnungshofs, ehemaliger nationaler Mitglieder von Eurojust, der Mitglieder der höchsten nationalen Gerichte, hochrangiger Staatsanwälte und von Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung ausgewählt werden.