Erwägungsgrund 3 32023D0133
Gemäß Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2018/1275 des Rates endete die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Auswahlausschusses am 9. Oktober 2022. Daher sollten neue Mitglieder ernannt werden.
Gemäß Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2018/1275 des Rates endete die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Auswahlausschusses am 9. Oktober 2022. Daher sollten neue Mitglieder ernannt werden.