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Gemäß Artikel 48.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die „ESZB-Satzung“) muss die nationale Zentralbank (NZB) eines Mitgliedstaats, dessen Ausnahmeregelung aufgehoben wurde, den von ihr gezeichneten Anteil am Kapital der Europäischen Zentralbank (EZB) im selben Verhältnis wie die NZBen anderer Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, einzahlen. Die NZBen der bisherigen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, haben ihre Anteile am gezeichneten Kapital der EZB vollständig eingezahlt . Gemäß Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2020/137 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/3) beträgt der Gewichtsanteil der Hrvatska narodna banka im Schlüssel für die Kapitalzeichnung der EZB 0,6595 %. Die Hrvatska narodna banka hat gemäß Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2020/136 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/2) bereits einen Teil ihres Anteils am gezeichneten Kapital der EZB eingezahlt. Der ausstehende Betrag beträgt somit 68 713 762,06 EUR und ergibt sich durch Multiplikation des gezeichneten Kapitals der EZB (10 825 007 069,61 EUR) mit dem Gewichtsanteil der Hrvatska narodna banka im Schlüssel für die Kapitalzeichnung (0,6595 %) abzüglich des von ihr bereits eingezahlten Teils ihres Anteils am gezeichneten Kapital der EZB.
Gemäß Artikel 49.1 der Satzung muss die nationale Zentralbank (NZB) eines Mitgliedstaats, dessen Ausnahmeregelung aufgehoben wurde, ihren gezeichneten Anteil am…
Gemäß Artikel 48.1 der ESZB-Satzung muss die nationale Zentralbank (NZB) eines Mitgliedstaats, dessen Ausnahmeregelung aufgehoben wurde, ihren gezeichneten…
Die Höhe der von der Hrvatska narodna banka zu leistenden Beiträge wird gemäß Artikel 48.2 der ESZB-Satzung festgelegt. Die Bezugnahmen in Artikel 48.2 auf die…
Jede nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörende NZB zahlt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 3,75 % ihres Anteils am gezeichneten Kapital der EZB ein. Unter…
Jede NZB des Euro-Währungsgebiets zahlt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 ihren gezeichneten Anteil am Kapital der EZB vollständig ein. Unter Berücksichtigung der…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/2819 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/32) wird festgelegt, in welcher Form und in welcher Höhe die NZBen der Mitgliedstaaten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.