Erwägungsgrund 3 32023D1439
Gemäß dem Beschluss (GASP) 2020/472 des Rates trägt die EU-Marineoperation EUNAVFOR MED IRINI als zentrale Aufgabe zur Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen in Libyen bei.
Gemäß dem Beschluss (GASP) 2020/472 des Rates trägt die EU-Marineoperation EUNAVFOR MED IRINI als zentrale Aufgabe zur Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen in Libyen bei.