Erwägungsgrund 9 32023D1475
Damit eine Zusammenarbeit zwischen der Union und Neuseeland im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Innovation zeitnah gewährleistet ist und die Teilnahme neuseeländischer Rechtsträger am Programm „Horizont Europa“ rasch ermöglicht wird, sollte das Abkommen bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —