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Anhang II des Beschlusses (EU) 2021/1870 wird wie folgt geändert und berichtigt: 1. Im Abschnitt „Rahmen“ erhält Begriffsbestimmung 1 folgende Fassung: „1. ‚Aktivgehalt‘ (AG): die Summe der organischen Inhaltsstoffe des Produkts (ausgedrückt in Gramm), berechnet anhand der fertigen Formulierung des Endprodukts, jedoch ohne den Wassergehalt der Inhaltsstoffe und ohne organische Reibekörper;“. · 2. Kriterium 3 — „Verbotene und Beschränkungen unterliegende Stoffe“ wird wie folgt berichtigt: a) Unterkriterium 3 (b) Absatz 1 wird wie folgt berichtigt: i) In Satz 1 werden die Worte „oder als Verunreinigungen“ gestrichen. ii) In Satz 2 werden die Worte „oder als Verunreinigungen“ gestrichen. · b) Der Abschnitt „Beurteilung und Prüfung“ wird wie folgt berichtigt: i) Absatz 2 Ziffer i erhält folgende Fassung: „i) SDB des Endprodukts und aller Stoffe/Gemische und ihre Konzentration im Endprodukt;“. · ii) Der Inhalt von Fußnote 10 erhält folgende Fassung: „https://www.echa.europa.eu/de/candidate-list-table“. · · 3. Kriterium 4 — „Verpackung“ wird wie folgt geändert und berichtigt: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Das Mindestvolumen für die Zertifizierung eines flüssigen Tierpflegeprodukts beträgt 150 ml.“ b) In Tabelle 7 Zeile 2 Spalte 2 erhält der sechste Gedankenstrich folgende Fassung: „— Sonstige Kunststoffmaterialien für Manschetten/Etiketten mit einer Dichte < 1 g/cm3 in Verwendung mit einer PP- oder HDPE-Verpackung (ausgenommen PP-Etiketten und Polyolefin-Manschetten in Kombination mit einer PP-Verpackung sowie PE-Etiketten und PE-Manschetten in Kombination mit einer HDPE-Verpackung)“. · ·
Anhang I des Beschlusses (EU) 2021/1870 wird wie folgt geändert und berichtigt: 1. Im Abschnitt „Rahmen“ erhält Begriffsbestimmung 1 folgende Fassung: „1.…
Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG wird wie folgt geändert: 1. Abschnitt I Zeile 1, Arsen, erhält folgende Fassung: Unerwünschter Stoff Zur Tierernährung…
Um die korrekte Anwendung von Unterkriterium 4 (b) in Anhang I und von Unterkriterium 3 (b) in Anhang II des Beschlusses (EU) 2021/1870 sicherzustellen, sollten…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert: 1. Teil 1 wird wie folgt geändert: a) Der folgende Eintrag wird gestrichen: „1.1.1. EUH001…
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird wie folgt geändert: 1. In Anhang III werden die folgenden Einträge angefügt: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe…
Um die korrekte Anwendung von Unterkriterium 5 (d) in Anhang I und von Unterkriterium 4 (d) in Anhang II des Beschlusses (EU) 2021/1870 zu gewährleisten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.