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Um die korrekte Anwendung von Unterkriterium 5 (d) in Anhang I und von Unterkriterium 4 (d) in Anhang II des Beschlusses (EU) 2021/1870 zu gewährleisten, sollten Tabelle 8 in Anhang I und Tabelle 7 in Anhang II entsprechend dem Stand der Recyclingtechnologien und den mit den Interessenträgern während der Überarbeitung der Kriterien für das EU-Umweltzeichen geführten Erörterungen geändert werden, indem präzisiert wird, dass Etiketten aus Polypropylen (PP) und Polyolefin-Manschetten, die in einer PP-Verpackung verwendet werden, sowie Etiketten aus Polyethylen (PE) und PE-Manschetten, die in einer Verpackung aus Polyethylen mit hoher Dichte verwendet werden, in Produkten mit dem EU-Umweltzeichen zulässig sind.
Um die korrekte Anwendung von Unterkriterium 4 (b) in Anhang I und von Unterkriterium 3 (b) in Anhang II des Beschlusses (EU) 2021/1870 sicherzustellen, sollten…
Um die korrekte Anwendung von Unterkriterium 4 (c) in Anhang I und von Unterkriterium 3 (c) in Anhang II des Beschlusses (EU) 2021/1870 zu gewährleisten,…
Anhang II des Beschlusses (EU) 2021/1870 wird wie folgt geändert und berichtigt: 1. Im Abschnitt „Rahmen“ erhält Begriffsbestimmung 1 folgende Fassung: „1.…
Anhang I des Beschlusses (EU) 2021/1870 wird wie folgt geändert und berichtigt: 1. Im Abschnitt „Rahmen“ erhält Begriffsbestimmung 1 folgende Fassung: „1.…
Die überarbeiteten Kriterien für das EU-Umweltzeichen für kosmetische Mittel und Tierpflegeprodukte sollten insbesondere darauf abzielen, Produkte zu fördern,…
Die überarbeiteten Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für absorbierende Hygieneprodukte und wiederverwendbare Menstruationstassen sollten darauf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.