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Interessenträgergruppen aus der Industrie und Mitglieder des Ausschusses für das EU-Umweltzeichen haben darauf hingewiesen, dass einige Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2021/1870 unterschiedlich ausgelegt werden könnten, was zu Unstimmigkeiten bei der praktischen Umsetzung des Beschlusses führen könnte. Um eine solche uneinheitliche Umsetzung zu vermeiden und für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu sorgen, müssen diese Bestimmungen klarer formuliert werden.
Nach einer Mitteilung von technischen Sachverständigen an die Kommission und an einige Mitgliedstaaten muss Artikel 1 Absatz 1 des Beschlusses 2014/350/EU der…
Zur Vermeidung der Vervielfachung der Umweltzeichenregelungen und zur Verbesserung der Umweltleistung in allen Bereichen, in denen die Umweltauswirkungen einen…
Es ist angezeigt, Bestimmungen festzulegen, um den reibungslosen Übergang von der mit der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 festgelegten Regelung zu der mit der…
Eine Koordinierung zwischen der Regelung für das EU-Umweltzeichen und der Festlegung der Anforderungen im Rahmen der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen…
Um die Überarbeitung mit anstehenden Gesetzgebungsinitiativen besser zu koordinieren und die Anstrengungen so weit wie möglich zu bündeln, sollte die Gültigkeit…
Im Einklang mit diesen Schlussfolgerungen und nach Konsultation des Ausschusses für das Umweltzeichen der Europäischen Union (EUEB) ist es angezeigt, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.