Erwägungsgrund 1 32023D1549
Die Amtszeit eines der derzeitigen stellvertretenden Exekutivdirektoren von Europol läuft am 31. Juli 2023 aus. Deshalb ist es erforderlich, einen neuen stellvertretenden Exekutivdirektor von Europol zu ernennen.
Die Amtszeit eines der derzeitigen stellvertretenden Exekutivdirektoren von Europol läuft am 31. Juli 2023 aus. Deshalb ist es erforderlich, einen neuen stellvertretenden Exekutivdirektor von Europol zu ernennen.