Erwägungsgrund 3 32023D1549
Eine der Stellen eines stellvertretenden Exekutivdirektors von Europol gilt seit dem 1. November 2022 als unbesetzt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses des Verwaltungsrats von Europol vom 1. Mai 2017. Eine Stellenausschreibung für die Stelle eines stellvertretenden Exekutivdirektors von Europol wurde am 31. Oktober 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.