Erwägungsgrund 4 32023D1549
Der vom Verwaltungsrat eingesetzte Auswahlausschuss (im Folgenden „Auswahlausschuss“) hat gemäß Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/794 eine Auswahlliste von Bewerbern erstellt. Der Auswahlausschuss hat einen ordnungsgemäß mit Gründen versehenen Bericht verfasst und am 13. März 2023 dem Verwaltungsrat vorgelegt.