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Der vom Verwaltungsrat eingesetzte Auswahlausschuss (im Folgenden „Auswahlausschuss“) hat gemäß Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/794 eine Auswahlliste von Bewerbern erstellt. Der Auswahlausschuss hat einen ordnungsgemäß mit Gründen versehenen Bericht verfasst und am 13. März 2023 dem Verwaltungsrat vorgelegt.
Der Verwaltungsrat setzt einen Auswahlausschuss ein (im Folgenden „der Ausschuss“), der die eingegangenen Bewerbungen beurteilt und einen mit Gründen versehenen…
Der Auswahlausschuss hat für jeden Kandidaten, der von diesen Mitgliedstaaten benannt wurde und die Bedingungen des Artikels 16 Absatz 1 der Verordnung (EU)…
Der Auswahlausschuss hat für jeden Kandidaten, der von diesen Mitgliedstaaten benannt wurde und die Bedingungen des Artikels 16 Absatz 1 der Verordnung (EU)…
Der Auswahlausschuss hat für jeden Kandidaten, der von den Niederlanden benannt wurde und die Bedingungen des Artikels 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1939…
Der Auswahlausschuss hat für jeden Kandidaten, der von Schweden benannt wurde und die Bedingungen des Artikels 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1939…
Der Auswahlausschuss hat für jeden Kandidaten, der von Polen benannt wurde und die Bedingungen des Artikels 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1939 erfüllt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.